Ihre Möglichkeiten
Pflegegeld
Wenn Angehörige die Betreuung selbst übernehmen, haben sie je nach Pflegegrad einen Anspruch auf Pflegegeld, das direkt von den Pflegekassen an Sie ausbezahlt wird.
Pflegesachleistungen
Wenn Angehörige neben der privat erbrachten Pflege und Betreuung zusätzlich die Unterstützung von Alveria in Anspruch nehmen möchten, stellt die Pflegekasse Pflegesachleistungen zur Verfügung. So erhöht sich das Pflegegeld insgesamt, um eine angemessene Betreuung sicherzustellen.
Entlastungsleistungen
Für die Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie z. B. Unterstützung bei der Grundpflege, Besorgungen, Arztbesuche oder haushaltsnahen Dienstleistungen, steht ab Pflegegrad 1 ein monatliches Budget in Höhe von 125,00 EUR zur Verfügung.
Verhinderungspflege
Auch pflegende Angehörige brauchen mal Zeit zum Durchatmen. Daher kann ab Pflegegrad 2 ein Budget in Höhe von 1.612,00 EUR pro Jahr in Anspruch genommen werden, welches für die Vertretung durch eine professionelle Betreuungskraft eingesetzt werden kann.
Kurzzeitpflege
Für die Betreuung in einer stationären Einrichtung stehen 1.774,00 EUR pro Jahr zu Verfügung. Sofern eine Betreuung in einer Einrichtung nicht benötigt wird, können 50 % des Budgets (806,00 EUR pro Jahr) umgewandelt werden, sodass sich das Budget der Verhinderungspflege auf 2.418,00 EUR pro Jahr erhöht.
Steuervorteile und Zuschüsse nutzen
Wenn Sie Rechnungen von Alveria privat begleichen, können die Kosten auch von der Einkommenssteuer des Pflegenden abgesetzt werden. Pro Jahr lassen sich Steuerzahlungen um bis zu 4.000,00 EUR reduzieren, da bis zu 20 % des Höchstbetrages (20.000,00 EUR) steuerabzugsfähig sind.
Die Betreuung durch Angehörige ist eine vertrauensvolle Aufgabe. Gerne prüfen wir, welche Zuschüsse in Ihrem Bundesland in Anspruch genommen werden können.